Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommens mit Albanien per 1. Oktober 2023

Das vorliegende Abkommen regelt insbesondere die Gleichbehandlung der Angehörigen beider Vertragsstaaten, den Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit der Vertragsstaaten, die Zahlung der ordentlichen Renten bei Wohnsitz im Ausland sowie die Versicherungsunterstellung der erwerbstätigen Personen.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 28.09.2023

Zum Seitenanfang

https://www.eak.admin.ch/content/eak/de/home/EAK/publikationen/mitteilungs-archiv/sozialversicherungsabkommen-mit-albanien.html