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MitteilungVeröffentlicht am 23. April 2026

Ausbildungszulagen: Neue Bestätigung einreichen

Bei Weiterführung der Ausbildung Ihres Kindes benötigen wir eine neue Ausbildungsbestätigung. Sie bildet die Grundlage für die Auszahlung der Ausbildungszulagen.

In den Sommermonaten laufen viele Ansprüche aus, da zahlreiche Ausbildungszyklen mit dem Schuljahr enden. Als Ausbildungsbestätigung gelten alle Dokumente der Ausbildungsstätte mit Angaben zu Dauer, Art der Ausbildung und Name des Kindes.

Sollte es nicht möglich sein, die aktuelle Bestätigung vor dem Anspruchsende einzureichen, wird der Zulagenanspruch eingestellt und nach Erhalt der aktuellen Bestätigung rückwirkend reaktiviert.