Beiträge und Entschädigungen
Fokus auf digitalem Wandel und operativer Kontinuität.
Durch erste konzeptionelle Arbeiten und die strategische Ausrichtung auf digitale Prozesse haben wir eine Basis geschaffen, um den digitalen Wandel im Berichtsjahr aktiv voranzutreiben.
Rückblick – Kontinuität und Blick nach vorne
Wir blicken auf ein Jahr zurück, in dem wir die optimierte Organisation der Sektion Beiträge und Entschädigungen weiter gefestigt haben und mit klaren Prozessen und Verantwortlichkeiten eine hohe operative Stabilität erreicht haben.
Die im Berichtsjahr verarbeiteten Volumen und Kennzahlen sind weiterhin von Kontinuität geprägt und bezeugen das Vertrauen unserer Kunden in die erbrachten qualitativ hochwertigen Dienstleistungen. Bei Fragen zur Klärung der Versicherungspflicht im In- und Ausland sowie bei den ausgerichteten EO-Entschädigungen wurde eine spürbare Zunahme verzeichnet.
Parallel zum Tagesgeschäft richten wir unseren Blick bewusst nach vorne: Die Digitalisierung begleitet viele unserer Aktivitäten als roter Faden. Wir haben Grundlagen gelegt, Ideen konkretisiert und erste Schritte vorbereitet, um den digitalen Wandel aktiv zu gestalten und unseren angeschlossenen Arbeitgebern wie auch den Versicherten künftig attraktive digitale Dienstleistungen zur Verfügung stellen zu können.
Beiträge angeschlossener Arbeitgeber
Angeschlossene Arbeitgeber
Der Mitgliederbestand der EAK ist sehr stabil. Zu den angeschlossenen Arbeitgebern gehören mitunter die Bundesverwaltung, die eidgenössischen Gerichte, Bundesanstalten sowie grosse bundesnahe Institutionen wie die Schweizerische Post oder die Schweizerischen Bundesbahnen SBB.
Jahreslohnsumme
Die Gesamtlohnsumme der angeschlossenen Arbeitgeber hat im Berichtsjahr um über 1,4 % auf neu rund CHF 16,25 Mrd. zugenommen.
Auszüge aus dem «Individuellen Konto»
Alle beitragspflichtigen Löhne und Einkommen werden auf das sogenannte Individuelle Konto (IK) eingetragen. Versicherte können Auszüge aus sämtlichen Individuellen Konten, welche für sie geführt werden, verlangen. Aufgrund von genaueren Zuständigkeitshinweisen auf unserer Webseite wurden ab dem Jahr 2023 weniger Auszüge bei der EAK bestellt.
Arbeitgeberkontrollen
Die Arbeitgeber werden periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert. Die Kontrollen finden in der Regel im Vierjahresrhythmus durch die Revisionsstelle der Ausgleichskassen (RSA) statt. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 88 Arbeitgeberkontrollen durchgeführt, davon fünf Sonderkontrollen (Erst- und Schlusskontrollen aufgrund von Reorganisationen oder Kassenwechseln). Folgende Grafik zeigt die daraus resultierenden Nachforderungen und Rückerstattungen.
Versicherungspflicht / Internationales
Die notwendigen Informationen zur Klärung der Versicherungspflicht werden von den angeschlossenen Arbeitgebern auf ALPS erfasst oder von ausländischen Versicherungsträger digital an ALPS übermittelt. ALPS ist eine digitale Plattform und steht für «Applicable Legislation Portal Switzerland».
Im Berichtsjahr wurden von der EAK insgesamt 5 400 Geschäftsfälle über die Plattform ALPS abgeschlossen.
Entsendungen
Für Versicherte, die im Auftrag und auf Rechnung ihres Arbeitgebers vorübergehend ins Ausland entsandt werden, stellt die EAK auf Verlangen eine Entsendungsbescheinigung aus. Im EU-/EFTA-Kontext spricht man von der Bescheinigung A1, in Verbindung mit anderen Vertragsstaaten vom Certificate of Coverage (CoC).
Die Entsendungsbescheinigung dient der versicherten Person auf Anfrage der Behörden im Erwerbsstaat als Nachweis, dass sie während ihres Auslandeinsatzes in allen Sozialversicherungszweigen in der Schweiz versichert bleibt.
Die Anzahl der ausgestellten Entsendungsbescheinigungen hat im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr minimal abgenommen.
Besondere Berufsgruppen
Bescheinigungen über die Anwendung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts gibt es auf Verlangen auch für Versicherte, die im Ausland für eine Verwaltungseinheit des Bundes oder für eine bundesnahe Institution tätig sind und in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.
Im Berichtsjahr ist die Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen mit 66 % mehr ausgestellten Bescheinigungen im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen.
Mehrfachtätigkeiten
Auch für Versicherte, die sowohl in der Schweiz als auch in einem EU- oder EFTA-Staat erwerbstätig sind, wird auf Verlangen eine Bescheinigung A1 ausgestellt. Sie bestätigt, dass die versicherte Person für ihr gesamtes Einkommen ausschliesslich in der Schweiz versichert und beitragspflichtig ist. Im Berichtsjahr wurde in 1 542 Fällen eine Mehrfachtätigkeit bescheinigt, rund 62 % mehr als im Vorjahr.
Persönliche Beiträge
Nichterwerbstätige
Der rückläufige Trend der vergangenen Jahre setzte sich auch im Berichtsjahr fort – so ist die Anzahl der bei der EAK angeschlossenen beitragspflichtigen Nichterwerbstätigen gegenüber dem Vorjahr wiederum leicht gesunken. Es handelt sich vorwiegend um vorzeitig pensionierte Personen und ihre Partnerinnen bzw. Partner.
Die Beiträge von Nichterwerbstätigen bemessen sich aufgrund ihres Vermögens und Renteneinkommens.
Entschädigungen
Erwerbsersatzordnung (EO)
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der über die EAK abgerechneten Dienstleistungen merkbar gestiegen, was zu einer Zunahme der erledigten EO-Fälle von 28 % geführt hat.
Mutterschaftsentschädigung
In Übereinstimmung mit dem anhaltenden Trend einer weiter sinkenden Geburtenrate in der Schweiz ist auch die Anzahl der im Berichtsjahr erledigten Fälle weiter leicht zurückgegangen.
Entschädigung des anderen Elternteils
Nach starkem Wachstum in den Vorjahren war das Fallvolumen im Berichtsjahr erstmals leicht rückläufig. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 2 374 Anmeldungen für eine Entschädigung des anderen Elternteils bearbeitet.
Betreuungsentschädigung
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren müssen, um ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu betreuen, haben Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Im Berichtsjahr wurden 38 Fälle bearbeitet und Leistungen in der Höhe von insgesamt CHF 361 517 ausgerichtet. Die Anspruchsberechtigung wird sorgfältig geprüft, da es sich um eine gezielte und zweckgebundene Unterstützung handelt.
Adoptionsentschädigung
Personen, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben Anspruch auf einen Adoptionsurlaub von bis zu zwei Wochen. Für die Festsetzung und Ausrichtung dieser Leistung ist für die gesamte Schweiz ausschliesslich die EAK zuständig. Im Berichtsjahr wurden 51 Fälle bearbeitet und Leistungen im Umfang von CHF 163 781 ausgerichtet.
Anzahl bearbeiteter Fälle Elternentschädigung (MSE, MSV, EAE, BUE, AdopE)
Invalidentaggeld
Das Volumen der bearbeiteten Fälle hat sich im Berichtsjahr leicht erhöht.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort Kassenleiterin
Ein erfolgreiches Jahr im Zeichen kontinuierlicher Weiterentwicklung.
Überblick
Das Jahr 2025 in Zahlen. Aufgabengebiet und Organisation EAK.
Beiträge und Entschädigungen
Fokus auf digitalem Wandel und operativer Kontinuität.
Leistungen
Gestiegener Beratungsbedarf im Nachgang zur Rentenreform.
Familienausgleichskasse FAK-EAK
Stetige Optimierung moderner Kundendienstleistungen.
Stabsdienste
Human Ressources, Rechtsdienst, Qualität, Informatik.
Finanzen
Betriebsrechnung und Bericht der Revisionsstelle.
Impressum
Impressum, Abkürzungen, Herausgeberin.