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Periodische VeröffentlichungVeröffentlicht am 12. Mai 2026

Familienausgleichskasse FAK-EAK

Stetige Optimierung moderner Kundendienstleistungen.

Wir begleiten Arbeitgeber im Alltag und im Wandel. Wir hören zu und richten unsere Dienstleistungen an ihren Bedürfnissen aus. Wir entwickeln Lösungen, die einfach nutzbar sind und Sicherheit geben. So schaffen wir eine verlässliche Zusammenarbeit in einem sich laufend verändernden Umfeld.
Anick Herren, Leiterin FAK-EAK

Rückblick – connect & Automatisierung

Die FAK-EAK legt grossen Wert darauf, ihren angeschlossenen Arbeitgebern und deren Mitarbeitenden zuverlässige digitale Prozesse bereitzustellen und diese kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Mit dem Ausbau der Onlineplattform connect.eak wird der Arbeitsalltag mit unseren Kundinnen und Kunden einfacher und effizienter gestaltet. Dank der Delegationsfunktion können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden direkt in die Arbeitsprozesse von connect.eak einbinden, beispielsweise für das Hochladen von Dokumenten. Im Berichtsjahr nutzte eine Vielzahl unserer Mitglieder diese Möglichkeit und zeigten sich damit sehr zufrieden.

Als moderne Dienstleisterin nutzen wir alle Chancen, um Prozesse effizienter und verlässlicher zu gestalten. Seit 2025 verarbeitet unser System bestimmte Anmeldungen für Familienzulagen automatisiert. Einfache und klar definierte Fälle werden ohne manuelle Kontrolle entschieden. Das bringt konkrete Vorteile wie kürzere Durchlaufzeiten, einheitliche Entscheide und mehr Kapazität für komplexe Fälle bei hoher Prozesssicherheit.

Ausgerichtete Familienzulagen

Im Berichtsjahr wurden Familienzulagen in der Höhe von CHF 236 Mio. ausgerichtet. Die Grafik zeigt die Verteilung der Zulagen je Leistungsart. Die Kinderzulagen machen den grössten Anteil der Gesamtleistungen aus, gefolgt von den Ausbildungszulagen und den Geburtszulagen.

Zulagensumme pro Leistungsart

Die FAK-EAK richtet Familienzulagen in allen 26 Kantonen aus. Nachfolgende Grafik veranschaulicht die kantonale Verteilung der Zulagenleistungen. Dabei zeigen sich grosse regionale Unterschiede.

Zulagensumme pro Kanton

Anpassung der bundesrechtlichen Mindestansätze

An seiner Sitzung vom 28. August 2024 hatte der Bundesrat die Verordnung über die Anpassung der Familienzulagenordnung an die Preisentwicklung verabschiedet. Die neuen bundesrechtlichen Mindestansätze traten am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Kinderzulage wurde von CHF 200 auf 215 pro Monat und die Ausbildungszulage von CHF 250 auf 268 pro Monat erhöht. Es handelt sich um die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009.

Vorwort Kassenleiterin

Ein erfolgreiches Jahr im Zeichen kontinuierlicher Weiterentwicklung.

Überblick

Das Jahr 2025 in Zahlen. Aufgabengebiet und Organisation EAK.

Beiträge und Entschädigungen

Fokus auf digitalem Wandel und operativer Kontinuität.

Leistungen

Gestiegener Beratungsbedarf im Nachgang zur Rentenreform.

Familienausgleichskasse FAK-EAK

Stetige Optimierung moderner Kundendienstleistungen.

Stabsdienste

Human Ressources, Rechtsdienst, Qualität, Informatik.

Finanzen

Betriebsrechnung und Bericht der Revisionsstelle.

Impressum

Impressum, Abkürzungen, Herausgeberin.