Neues EO-Anmeldungsverfahren aus Sicht des Arbeitgebers
Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie bei «Jugend und Sport» werden ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen. Die heutige EO-Anmeldung auf Papier wird abgeschafft.
Die Beantragung von anderen Leistungen gemäss Erwerbsersatzordnung (Mutterschaft, Entschädigung des anderen Elternteils, Betreuungsentschädigung und Adoptionsentschädigung) ist von den Änderungen nicht betroffen.
Ablauf des neuen EO-Anmeldungverfahrens

Was ändert sich für Sie als Arbeitgeber?
Die EO-Anmeldung mit den Angaben der Dienstorganisation sowie den persönlichen Angaben der Dienstleistenden gelangt direkt zur zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Die Ausgleichkasse holt die notwendigen Lohnangaben direkt beim Arbeitgeber ein.
Ablauf des Lohnaustausch zwischen dem Arbeitgeber und der Ausgleichskasse
1. Anfrage in connect: Sie erhalten in connect eine Aufgabe zugeteilt
2. Erfassung der Lohnangaben: Eingabe der relevanten Lohndaten im Online-Formular
3. Übermittlung an die Ausgleichskasse: Automatische Weiterleitung der Lohndaten
Für die angeschlossenen Arbeitgeber der Eidgenössischen Ausgleichskasse steht in connect ein Video mit allen relevanten Informationen zum Prozess des neuen EO-Anmeldeverfahrens bereit.
Zeitplan
Die Einführung der digitalen Anmeldung erfolgt gestaffelt nach Dienstbereich. Den Auftakt macht Jugend + Sport im Februar 2026. Ab Mitte 2026 ist die Ausweitung auf Zivildienstleistende vorgesehen. Im Herbst folgen voraussichtlich der Zivilschutz und Ende Dezember die Armee. Die Einführung zum Jahresende hat den Vorteil, dass in dieser Zeit nur wenige Dienstleistende im Einsatz stehen.