Bei der Kundenzufriedenheitsumfrage vom Juni 2018 wurde die Geschäftsabwicklung mit der FAK-EAK sehr positiv bewertet. Wir werden weiterhin alles daran setzen, um den unserer Kasse angeschlossenen Arbeitgebern qualitativ möglichst hochwertige Dienstleistungen zu bieten.
Inhaltsverzeichnis FAK-EAK
Gesetzliche und fachliche Anpassungen
Im Jahr 2018 erfolgten mehrere Arbeitgeberinformationen. Dabei wurde u.a. über folgende Änderungen informiert:
Anpassung FamZG
Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) wurde auf den
1. Januar 2018 angepasst. Im Art. 3 Abs. 3 des FamZG wird neu auf Art. 264c des Zivilgesetzbuches (ZGB) verwiesen. Gemäss diesen Bestimmungen besteht bei Adoption des Kindes des Ehegatten, des eingetragenen Partners oder des Konkubinatspartners kein Anspruch auf eine Adoptionszulage.
Kanton Jura
Erhöhung Geburts- und Adoptionszulage per 1. Januar 2018
Im Kanton Jura wurde der Betrag der Geburts- und Adoptionszulage per 1. Januar 2018 auf CHF 1'500 erhöht.
Deutschland
Erhöhung Kindergeld per 1. Januar 2018
In Deutschland wurde das Kindergeld wie bereits in den vergangenen Jahren erneut um zwei Euro angehoben. Per 1. Januar 2018 beläuft sich der monatliche Kindergeldbetrag auf:
Anzahl Kinder | Kindergeldbetrag |
---|---|
1. und 2. Kind | € 194 |
3. Kind | € 200 |
ab 4. Kind | € 225 |
Schweden
Erhöhung der Kinderzulagen
Per 1. März 2018 hat Schweden den Betrag der monatlichen Basiszulage pro Kind um SEK 200 erhöht. Der Betrag der monatlichen Basiszulage pro Kind beläuft sich somit auf SEK 1'250.
Lettland
neuer Zuschlag für Familien
Per 1. März 2018 hat Lettland zusätzlich zu der herkömmlichen Familienleistung einen neuen Zuschlag für Familien ab zwei Kindern zwischen 1 - 15 Jahren eingeführt. Der Zuschlag beläuft sich bei zwei Kindern auf € 10 Euro, bei drei Kindern auf € 66 und wird pro zusätzlichem Kind um jeweils € 50 erhöht.
Finanzierung
Verschiedene Änderungen, welche einen Einfluss auf die Finanzierung der Familienzulagen haben, wurden im 2018 sowohl auf Kantons- als auch auf Bundesebene, angekündigt. Eine Änderung, welche sich wohl am stärksten auf unsere Familienausgleichskasse auswirken wird, ist die vorgesehene Einführung des Lastenausgleichs im Kanton Bern ab dem Jahr 2019.
Arbeitgeber Betreuung
Die EAK legt grossen Wert auf die Betreuung der angeschlossenen Arbeitgeber. Im Jahr 2018 wurden verschiedene Support und Unterstützungsmassnahmen eingeleitet, um die Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Arbeitgebern zu optimieren. So fanden unter anderem zusätzliche Kundenbesuche statt, um den Einsatz von PartnerWeb zu verbessern. Des Weiteren wurden im Jahr 2018 auch die ersten Follow-ups seit der Auslagerung der «home made» Revisionen durchgeführt. Mit diesen Besuchen beabsichtigt die Familienausgleichskasse der EAK die fachliche Betreuung sicherzustellen.
Letzte Änderung 25.01.2023