Zum 10jährigen Jubiläum öffnete die FAK-EAK im Frühjahr ihre Türen für einen «Blick hinter die Kulissen». Diese Besuchstage fanden sehr grossen Anklang und wir durften zahlreiche Personen aus den uns angeschlossenen Betrieben zu diesem Anlass begrüssen.
Inhaltsverzeichnis FAK-EAK
Gesetzliche und fachliche Anpassungen
Anpassung FamZWL und RWL
Per 1. Januar 2019 wurde die Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZWL) als auch die Wegleitung über die Renten (RWL) angepasst. Die wesentlichsten Anpassungen erfolgten im Bereich der Grenzbeträge, wie z.B. dem Betrag des Mindesterwerbseinkommens, welcher zum Bezug der Familienzulagen als erwerbstätige Person berechtigt oder der Obergrenze für das Erwerbseinkommen von Kindern in Ausbildung, bei welchem noch Anspruch auf Ausbildungszulagen besteht. Diese wurden infolge der Rentenerhöhung per 1. Januar 2019 ebenfalls angehoben.
pro Jahr in CHF | pro Monat in CHF | |||
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2015-2018 | ab 2019 |
2015-2018 | ab 2019 |
|
Mindesteinkommen für Anspruch auf Familienzulagen | 7'050 | 7'110 | 587 | 592 |
Maximales Einkommen des Kindes in Ausbildung | 28'200 | 28'440 | 2'350 | 2'370 |
Anpassung der kantonalen Familienzulagenansätze
Kinderzulage in CHF | Ausbildungszulagen in CHF | |||
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1. und 2. Kind | ab 3. Kind | 1. und 2. Kind | ab 3. Kind | |
2018 | 250 | 370 | 330 | 450 |
2019 | 300 | 380 | 360 | 440 |
Sozialversicherungsabkommen mit Serbien und mit Montenegro
Die Sozialversicherungsabkommen mit Serbien und mit Montenegro traten per 1. Januar 2019 in Kraft. Die Familienzulagen nach FamZG sind nicht mehr im sachlichen Geltungsbereich der beiden Abkommen enthalten. Auf Grundlage der beiden neuen Abkommen besteht für Personen mit serbischer oder montenegrinischer Staatsbürgerschaft kein Anspruch mehr auf Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz.
Kindergeld per 1. Juli 2019
In Deutschland wurde 2019 das Kindergeld um zehn Euro angehoben. Seit dem 1. Juli 2019 beläuft sich der monatliche Kindergeldbetrag somit neu auf:
Anzahl Kinder | Kindergeldbetrag |
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1. und 2. Kind | € 204 |
3. Kind | € 210 |
ab 4. Kind | € 235 |

Finanzierung
Die Einführung eines Lastenausgleichs in den Kantonen Bern und Tessin auf das Jahr 2019 hatte für die FAK-EAK spürbare finanzielle Auswirkungen. Dank einer vorausschauenden Berechnung der Beitragssätze konnten jedoch während dem Jahr die nötigen Reserven gebildet werden, um diese zusätzlichen Aufwände zu decken.
Kantonale Fonds
Im Rahmen der kantonalen Fonds und deren Finanzierung sind per 1. Januar 2019 folgende Änderungen in Kraft getreten:
- Der Kanton Tessin hat neue Sozialmassnahmen durch eine zusätzliche Beitragserhebung von 0.12% auf die Lohnsumme (ab 2021 0.15%) eingeführt.
- Der Kanton Waadt hat den Satz für den Kinderbetreuungsfonds auf 0.16% (zuvor 0.12%) erhöht.
10 Jahre FAK-EAK
Die FAK-EAK wurde 2009 mit der Einführung des Familienzulagengesetzes (FamZG) gegründet. Die Prozesse wurden im Laufe der Jahre verbessert und automatisiert, was zu einer Reduzierung der Ressourcen bei gleichzeitiger Gewährleistung der Qualität geführt hat.
Seit 2016 sind die Ressourcen stabil und die Konsolidierung der Aktivitäten ist wirksam.
Die Familienausgleichskasse der EAK feierte im 2019 ihr 10-jähriges Bestehen. Zu diesem Anlass öffnete die FAK-EAK während 3 Tage (28. und 29. März sowie 2. April 2019) den angeschlossenen Arbeitgebern ihre Türen. Rund 100 externe Kontaktpersonen nahmen daran teil. Die Teilnehmer wurden durch mehrere Fach-Ateliers geführt, und konnten dadurch einen Einblick in unterschiedliche Bereiche der täglichen Arbeit gewinnen. Der Austausch rund um den Bereich der Familienzulagen und die zahlreichen interessanten Gespräche waren für alle Beteiligten sehr bereichernd.

© Robert Zbinden
Letzte Änderung 25.01.2023