Familienausgleichskasse EAK

Zum 10jährigen Jubiläum öffnete die FAK-EAK im Frühjahr ihre Türen für einen «Blick hinter die Kulissen». Diese Besuchstage fanden sehr grossen Anklang und wir durften zahlreiche Personen aus den uns angeschlossenen Betrieben zu diesem Anlass begrüssen.

Gesetzliche und fachliche Anpassungen

Anpassung FamZWL und RWL

Per 1. Januar 2019 wurde die Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZWL) als auch die Wegleitung über die Renten (RWL) angepasst. Die wesentlichsten Anpassungen erfolgten im Bereich der Grenzbeträge, wie z.B. dem Betrag des Mindesterwerbseinkommens, welcher zum Bezug der Familienzulagen als erwerbstätige Person berechtigt oder der Obergrenze für das Erwerbseinkommen von Kindern in Ausbildung, bei welchem noch Anspruch auf Ausbildungszulagen besteht. Diese wurden infolge der Rentenerhöhung per 1. Januar 2019 ebenfalls angehoben.

Anpassung FamZWL und RWL
  pro Jahr in CHF pro Monat in CHF
2015-2018 ab 2019
2015-2018 ab 2019
Mindesteinkommen für Anspruch auf Familienzulagen 7'050 7'110 587 592
Maximales Einkommen des Kindes in Ausbildung 28'200 28'440 2'350 2'370

Anpassung der kantonalen Familienzulagenansätze

Per 1. Januar 2019 wurden im Kanton Waadt die Familienzulagenansätze erhöht.
  Kinderzulage in CHF Ausbildungszulagen in CHF
1. und 2. Kind ab 3. Kind 1. und 2. Kind ab 3. Kind
2018 250 370 330 450
2019 300 380 360 440

Sozialversicherungsabkommen mit Serbien und mit Montenegro

Die Sozialversicherungsabkommen mit Serbien und mit Montenegro traten per 1. Januar 2019 in Kraft. Die Familienzulagen nach FamZG sind nicht mehr im sachlichen Geltungsbereich der beiden Abkommen enthalten. Auf Grundlage der beiden neuen Abkommen besteht für Personen mit serbischer oder montenegrinischer Staatsbürgerschaft kein Anspruch mehr auf Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz.

Kindergeld per 1. Juli 2019

In Deutschland wurde 2019 das Kindergeld um zehn Euro angehoben. Seit dem 1. Juli 2019 beläuft sich der monatliche Kindergeldbetrag somit neu auf:

Monatlicher Kindergeldbetrag pro Kind
Anzahl Kinder Kindergeldbetrag
1. und 2. Kind € 204
3. Kind € 210
ab 4. Kind € 235
Wartende Menschen (s/w)
Wartende Menschen

Finanzierung

Die Einführung eines Lastenausgleichs in den Kantonen Bern und Tessin auf das Jahr 2019 hatte für die FAK-EAK spürbare finanzielle Auswirkungen. Dank einer vorausschauenden Berechnung der Beitragssätze konnten jedoch während dem Jahr die nötigen Reserven gebildet werden, um diese zusätzlichen Aufwände zu decken.

Kantonale Fonds

Im Rahmen der kantonalen Fonds und deren Finanzierung sind per 1. Januar 2019 folgende Änderungen in Kraft getreten:

  • Der Kanton Tessin hat neue Sozialmassnahmen durch eine zusätzliche Beitragserhebung von 0.12% auf die Lohnsumme (ab 2021 0.15%) eingeführt.
  • Der Kanton Waadt hat den Satz für den Kinderbetreuungsfonds auf 0.16% (zuvor 0.12%) erhöht.

10 Jahre FAK-EAK

Die FAK-EAK wurde 2009 mit der Einführung des Familienzulagengesetzes (FamZG) gegründet. Die Prozesse wurden im Laufe der Jahre verbessert und automatisiert, was zu einer Reduzierung der Ressourcen bei gleichzeitiger Gewährleistung der Qualität geführt hat.
Seit 2016 sind die Ressourcen stabil und die Konsolidierung der Aktivitäten ist wirksam.

Die Familienausgleichskasse der EAK feierte im 2019 ihr 10-jähriges Bestehen. Zu diesem Anlass öffnete die FAK-EAK während 3 Tage (28. und 29. März sowie 2. April 2019) den angeschlossenen Arbeitgebern ihre Türen. Rund 100 externe Kontaktpersonen nahmen daran teil. Die Teilnehmer wurden durch mehrere Fach-Ateliers geführt, und konnten dadurch einen Einblick in unterschiedliche Bereiche der täglichen Arbeit gewinnen. Der Austausch rund um den Bereich der Familienzulagen und die zahlreichen interessanten Gespräche waren für alle Beteiligten sehr bereichernd.

Läggus Car Hochzeit 1950 (s/w)
Läggus Car Hochzeit 1950
© Robert Zbinden

Letzte Änderung 25.01.2023

Portraitfoto Frau Anick Herren

Anick Herren

Leiterin FAK-EAK

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