Beiträge

‚Es ist eine erfreuliche Überraschung. Trotz Pandemie und entsprechend unsicherem Wirtschaftsumfeld konnte die EAK eine positive Lohnsummenentwicklung ihrer Mitglieder verzeichnen.‘

Christoph Brunschwiler

Rückblick aus Beitragssicht – trotz Pandemie positive Lohnentwicklung

Die Lohnsumme der angeschlossenen Arbeitgebenden stieg im zweiten Pandemiejahr auf über CHF 15 Mia. an. Die Lohnsumme dient als Basis für die Beitragserhebung und hat somit entscheidenden Charakter für die Erbringung der Dienstleistung der EAK.

Der verhältnismässig kleine Mitgliederbestand von rund 240 Arbeitgebenden ist seit Jahren stabil. Dies ist insbesondere auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen, welche die Anforderungen an eine Mitgliedschaft bei der EAK eng definieren. Die zehn grössten Arbeitgebenden, dazu zählen insbesondere Bundesverwaltung und bundesnahe Betriebe, verantworten über 90% des abgerechneten Lohnsummentotals.

Im Tagesgeschäft der EAK werden grosse Auftragsvolumen bearbeitet. Um den Mitgliedern eine möglichst kundenfreundliche Dienstleistung zu gewährleisten, setzt die EAK konsequent auf automatisierte Datenverarbeitung und elektronischen Datenaustausch. Speziell erwähnt sei hier das Online-Portal connect.eak, das ‚Einheitliche Lohnmeldeverfahren ELM' oder der ‚Filetransfer Service‘ innerhalb der Bundesverwaltung. Mit AKIS hat die EAK zudem eine etablierte Standardsoftware, welche im Bereich der 1. Säule zu den führenden Informatiklösungen zählt. Die Digitalisierung wird als langfristiger Trend auch in Zukunft eine der Topprioritäten sein. Die EAK bleibt am Ball.

Aufgabengebiet

Zu den vielfältigen Aufgaben der Abteilung Beiträge gehört das Festsetzen der paritätischen und persönlichen AHV- und Familienausgleichskassenbeiträge sowie die Prüfung der Voraussetzungen für einen Anschluss an die obligatorische Versicherung. 

Die EAK führt und verwaltet zudem das Mitgliederregister der angeschlossenen Arbeitgebenden sowie die individuellen Konti (IK) der versicherten Personen. 

Ebenfalls zum Aufgabengebiet der Beitragsabteilung gehört die Anordnung der gesetzlich vorgeschriebenen regelmässigen Arbeitgeberkontrollen sowie die Rückverteilung der Erträge aus der CO2-Abgabe.

Beiträge Arbeitgebende

Portraitfoto dreier EAK Mitarbeiter Sektion Beiträge

Angeschlossene Arbeitgebende

Der Mitgliederbestand der EAK ist seit Jahren mit rund 240 angeschlossenen Arbeitgebenden stabil. Zu den Mitgliedern gehören grosse Institutionen, wie beispielsweise die Bundesverwaltung, die Schweizerische Post oder die Schweizerischen Bundesbahnen SBB.

Jahreslohnsumme

Die Pandemie erschwerte eine Prognose hinsichtlich der Entwicklung der Lohnsumme. Die EAK konnte sich dennoch an einer leichten Zunahme auf CHF 15 Mia. erfreuen.

IK-Übermittlungen an die ZAS

Eintragungen auf dem ‚Individuellen Konto‘ (IK) sind von allen Ausgleichskassen der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS zu melden. Die übermittelten IK-Eintragungen beinhalten u. a. alle von den Arbeitgebenden gemeldeten Löhne, die persönlichen Beiträge der Nichterwerbstätigen sowie Leistungen (Taggelder) der ALV, MSE, EO, IV und der Militärversicherung. Ebenfalls enthalten sind die Buchungen aus der Einkommensteilung (Splitting bei Scheidung). Das ‚Individuelle Konto‘ bildet die Grundlage für eine spätere Rentenberechnung und ist daher von zentraler Bedeutung für die Versicherten.

Portraitfoto Sachbearbeiterin EAK

Auszüge aus dem ‚Individuellen Konto‘

Versicherte können Auszüge aus sämtlichen bei den einzelnen Ausgleichskassen für sie geführten individuellen Konten verlangen. Im vergangenen Jahr hat die EAK 6‘381 Kontoauszüge an Versicherte versandt. Dies entspricht einer Zunahme von 50% gegenüber dem Vorjahr.

Arbeitgeberkontrollen

Die Arbeitgebenden werden periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert. Die Kontrollen finden in der Regel im Vierjahresrhythmus durch die Revisionsstelle der Ausgleichskassen (RSA) statt.

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 77 AHV-Arbeitgeberkontrollen durchgeführt, davon 34 Kontrollen bei Verwaltungseinheiten des Bundes sowie 16 Sonderkontrollen (Erst- und Schlusskontrollen aufgrund von Reorganisationen und Kassenwechseln).

Versicherungspflicht / Internationales

Gruppenfoto Sektion Beiträge mit 6 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Entsendungen

Für ins Ausland entsandte Mitarbeitende beantragen die Arbeitgebenden bei der Ausgleichskasse die Ausstellung einer Entsendungsbescheinigung. Diese dient als Nachweis, dass die entsandte Person während ihres Auslandeinsatzes in allen Sozialversicherungszweigen in der Schweiz versichert bleibt und im Einsatzland keiner Versicherungs- oder Beitragspflicht unterliegt.

Mehrfachtätigkeiten

Für Personen, die in mehreren EU- oder EFTA-Staaten erwerbstätig sind, muss der zuständige Versicherungsträger des Wohnsitzstaates feststellen, in welchem Staat die Person für ihr gesamtes Erwerbseinkommen versichert ist. Die ausgestellte Bescheinigung dient der versicherten Person als Nachweis, dass für das in mehreren Staaten erzielte Einkommen nur in einem Staat eine Versicherungs- und Beitragspflicht besteht.

Seit 2020 fallen Angehörige besonderer Berufsgruppen (z. B. Angehörige einer Verwaltungseinheit), die keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen, nicht mehr unter die Kategorie ‚Mehrfachtätigkeit‘. Daher die Abnahme im Jahr 2021.

Besondere Berufsgruppen

Für Personen, die einer besonderen Berufsgruppe angehören (z. B. Angehörige einer Verwaltungseinheit) wird für Auslandeinsätze auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt. Die Bescheinigung dient als Nachweis, dass während des Auslandeinsatzes ausschliesslich die schweizerischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten. Bis 2019 wurden im Ausland tätige Angehörige besonderer Berufsgruppen wie alle anderen, in mehreren EU- oder EFTA-Staaten erwerbstätige Personen, behandelt (vgl. Mehrfachtätigkeit).

Persönliche Beiträge

Gruppenfoto drei Mitarbeiter Sektion Beiträge

Nichterwerbstätige

Die Anzahl der bei der EAK angeschlossenen beitragspflichtigen Nichterwerbstätigen ist erneut leicht gesunken. Es handelt sich vorwiegend um vorzeitig pensionierte Personen und ihre Partnerinnen bzw. Partner. 

Die Beiträge von Nichterwerbstätigen bemessen sich aufgrund ihres Vermögens und Renteneinkommens. 

Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft

Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe, welche seit Januar 2008 auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas erhoben wird. Rund zwei Drittel der Erträge aus der CO2-Abgabe werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Die Rückverteilung an die Unternehmen erfolgt über die AHV-Ausgleichskassen im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), welches den Verteilfaktor jährlich neu festlegt. 

Die Rückverteilung erfolgt proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme. Die EAK hat im Jahr 2021 eine Summe von CHF 4.3 Mio. an ihre Mitglieder zurückerstattet.

Portraitfoto Sachbearbeiterin EAK

Letzte Änderung 26.01.2023

Portraitfoto Christoph Brunschwiler

Christoph Brunschwiler

Leiter Sektion Beiträge

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