Stabsdienste

Kundendienst

Gruppenfoto Kundendienst EAK mit 2 Personen die Kaffee trinken

Die individuelle Betreuung und Unterstützung der Arbeitgebenden hat für die EAK eine hohe Priorität. Im Berichtsjahr fanden verschiedene digital durchgeführte, kundenspezifische Kurse und Schulungen statt. Diese digitalen Formate wurden rege genutzt. Der Austausch mit den Arbeitgebenden fand ebenfalls vorwiegend auf dem elektronischen Weg statt. Einzelne Treffen konnten persönlich stattfinden und wurden allseits sehr geschätzt. 

Die hybride Art der Zusammenarbeit hat sich in den letzten zwei Jahren gut etabliert. Die Mitarbeitenden der EAK und die Ansprechpersonen bei den Arbeitgebenden sind bestens vertraut mit den elektronischen Zusammenarbeitsmöglichkeiten. Gleichzeitig haben die Erfahrungen aus den vergangenen Monaten gezeigt, dass persönliche Beziehungen helfen, die digitalen Möglichkeiten effizient zu nutzen. 

Die EAK ist überzeugt, dass die zukünftige optimale Zusammenarbeit aus einem gesunden Mix von persönlichen Treffen und dem Einsatz von elektronischen Möglichkeiten bestehen wird.  

Rechtsdienst

Portraitfoto Brigitte Gautschi

Mit der Abstimmung über die ‚Ehe für alle‘ hat das Thema Gleichstellung in der AHV an Bedeutung gewonnen. Wie das nachstehende Beispiel zeigt, war die EAK auch von anderer Seite mit der Gleichstellung von Versicherten konfrontiert. Im Jahr 2020 stellte sie die Witwerrente eines Versicherten, dessen jüngstes Kind das 18. Altersjahr erreicht hatte, ein. Damit war der Versicherte nicht einverstanden. Er berief sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Entscheid-Nr. 78630 vom 20.10.2020), das die Ungleichbehandlung der Witwer mit den Witwen in der AHV als Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot beurteilt hatte. Das Urteil der kleinen Kammer des EGMR ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Es wurde von der Schweiz angefochten und an die grosse Kammer des EGMR weitergezogen. Die Beschwerde des Versicherten wurde vom Bundesgericht in der Folge bis auf Weiteres sistiert. Es bleibt abzuwarten, ob die grosse Kammer des EGMR die Beschwerde der Schweiz gutheisst oder ob sie zum Schluss kommt, dass Art. 24 Abs. 2 AHVG gegen das Gleichbehandlungsgebot verstösst und Witwer- und Witwen unter den gleichen Bedingungen eine Hinterlassenenrente beziehen sollen. Damit würde ein weiterer Schritt Richtung Gleichstellung der Geschlechter in der AHV erfolgen.

Die Juristin des Rechtsdienstes ist in solchen Fällen für die Einspracheverfahren, die Vertretung der EAK vor den kantonalen Gerichten und dem Bundesgericht zuständig. Sie berät zudem die Kassenleitung und die Fachdienste in sämtlichen rechtlichen Belangen. 

Im Jahr 2021 sind 70 Einsprachen bei der EAK eingegangen. Davon wurden etwas weniger als ein Drittel gutgeheissen und fast die Hälfte abgelehnt. In vier Fällen trat die EAK wegen Nichtzuständigkeit oder aufgrund eines mangelnden Rechtschutzinteresses nicht ein. 15 Einsprachen wurden aufgrund eines erklärenden Schreibens zurückgezogen. 

Im Berichtsjahr wurden 11 Beschwerden gegen die Entscheide der EAK vor kantonalen Gerichten eingereicht. 5 Beschwerden wurden abgewiesen, 2 gutgeheissen. Eine der abgewiesenen Beschwerden wurde an das Bundesgericht weitergezogen. Die restlichen Beschwerden sind noch bei den kantonalen Gerichten in Bearbeitung.

HR

Portraitfoto Carmen Hofer EAK

Das Jahr 2021 stand ganz im Zeichen der Flexibilität und des mobilen Arbeitens, welche als Antwort auf die gegebenen Umstände in den Vordergrund rückten. So verabschiedete der Bundesrat im Mai 2021 eine Anpassung der personalrechtlichen Grundlagen, um die flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung, insbesondere was Arbeitsort und Arbeitszeitmodell betrifft, auch in Zukunft zu fördern.

Die EAK bildete daraufhin eine Projektgruppe aus Mitarbeitenden, Führungskräften und HR, welche die Umsetzung der neuen Arbeitsformen in der ZAS mitgestaltete. Dabei wurde der Fokus auf die zwischenmenschlichen Beziehungen und Werte wie Verbindlichkeit und Vertrauen gerichtet. Die Führungskräfte haben nun die Möglichkeit, ihre Teams individueller zu führen und zu organisieren. Dieses selbstbestimmte Arbeiten hat im besten Fall einen positiven Einfluss auf Motivation, Effizienz und Produktivität. Immer im Blick bleibt aber auch das Begünstigen und Anregen von spontanen und inspirierenden Diskussionen im Büro, welche durch Online-Kontakte nicht ersetzt werden können.

Diese neu gewonnene Flexibilität bringt einen erfreulichen Nebeneffekt zum Vorschein. Tatsächlich konnte die bereits tiefe Abwesenheitsrate der EAK im 2021 noch weiter gesenkt werden, was auf einen gesundheitsfördernden Aspekt der Rahmenbedingungen schliessen lässt. Auch die Fluktuationsrate ist konstant tief. Diese Entwicklungen zeigen auf, dass die gelebten Modelle, welche Beruf und Privatleben harmonischer ineinandergreifen lassen, einem Bedürfnis der Mitarbeitenden entsprechen. Ein ermutigendes Zeichnen also, welches Raum für weitere zukunftsorientierte Anpassungen lässt.  

Qualität und Informatik

Portraitfotos Leiter QM und IT-Dienst, Eidgenössische Ausgleichskasse EAK

ISO und IKS

Die EAK ist stolz, dass ihr Qualitätsmanagementsystem erneut mit der ISO 9001:2015-Zertifizierung ausgezeichnet wurde. Nach der Erstzertifizierung im Jahr 2014 unterstreicht diese Auszeichnung das permanente Bemühen der EAK, ihren Versicherten und Partnern den bestmöglichen Service zu bieten und zugleich die Effizienz kontinuierlich zu verbessern.

Weiter betreibt die EAK ein Internes Kontrollsystem (IKS), welches sich an das international anerkannte COSO-Rahmenwerk für die interne Kontrolle anlehnt. Die EAK versteht das Interne Kontrollsystem als Aufgabe zur kontinuierlichen Verbesserung der Prozesse und zur Reduktion von finanziellen Risiken. Der Qualitätsverantwortliche der EAK berichtet jährlich über den Stand des internen Kontrollsystems. Auf der Grundlage einer im Jahr 2021 erfolgten unabhängigen Überprüfung wurde festgestellt, dass das interne Kontrollsystem der EAK gut dokumentiert ist und seinen Zweck erfüllt.

Informatik

Mitte September 2021 konnte die EAK ihren Vertrag mit der IGAKIS (Interessengemeinschaft von Ausgleichskassen) um weitere 5 Jahre verlängern. Diese Vertragsverlängerung garantiert der EAK im IT-Bereich weiterhin Kontinuität und Qualität. Das ‚Ausgleichskassen-Informations-System‘ AKIS ist eine moderne IT-Branchenlösung, welche die vielfältigen Bedürfnisse der EAK perfekt abdeckt. So konnte IGAKIS im Berichtsjahr u.a. die zwei neu eingeführten Leistungen ‚Vaterschafts- und Betreuungsentschädigung‘ zeitgerecht entwickeln und bei der EAK in Betrieb nehmen.

Die genossenschaftliche Struktur von IGAKIS erlaubt es den Genossenschaftern, beim Unterhalt und der Entwicklung der Applikation einen wesentlichen Beitrag zu leisten. So hat die EAK während des Berichtsjahrs rund 700 Stunden für Entwicklungs- und Testarbeiten aufgewendet (d.h. Mitarbeit in Projekt- und Wartungsteams wie auch bei der Produktpilotierung).


Letzte Änderung 03.06.2022

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