Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. September 2018 beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1185 Franken pro Monat.
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AHV/IV-Minimalrente steigt um 10 Franken, weitere Anpassungen in der 1., 2. und 3. Säule
Ungekürzte Medienmitteilung auf dem Portal der Schweizer Regierung.
Letzte Änderung 24.09.2018