Kinder, für die ein Anspruch auf eine Kinder- oder Waisenrente bzw. Ausbildungszulage nach FamZG besteht und die ihre Ausbildung infolge des COVID-19 unterbrechen mussten, gelten weiterhin als in Ausbildung.
Letzte Änderung 23.03.2020
Kinder, für die ein Anspruch auf eine Kinder- oder Waisenrente bzw. Ausbildungszulage nach FamZG besteht und die ihre Ausbildung infolge des COVID-19 unterbrechen mussten, gelten weiterhin als in Ausbildung.
Letzte Änderung 23.03.2020