Anspruch auf Kinder- und Waisenrenten bzw. Ausbildungszulagen nach dem FamZG

Kinder, für die ein Anspruch auf eine Kinder- oder Waisenrente bzw. Ausbildungszulage nach FamZG besteht und die ihre Ausbildung infolge des COVID-19 unterbrechen mussten, gelten weiterhin als in Ausbildung.

Letzte Änderung 23.03.2020

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