Corona-Erwerbsersatz bis 31.12.2022 verlängert

Der Bundesrat hat die Geltungsdauer der Verordnungsregelungen für den Corona-Erwerbsersatz vom 31. Dezember 2021 auf den 31. Dezember 2022 verlängert.

Personen, die aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus einen Erwerbsausfall erleiden, erhalten somit auch 2022 eine finanzielle Unterstützung. Die Anspruchsvoraussetzungen für den Erwerbsersatz bleiben unverändert.

Letzte Änderung 21.12.2021

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