Da für gewisse Kategorien der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz nur rückwirkend geltend gemacht werden kann, können Gesuche für den Leistungsbezug bis zum 31. März 2022 eingereicht werden.
Da für gewisse Kategorien der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz nur rückwirkend geltend gemacht werden kann, können Gesuche für den Leistungsbezug bis zum 31. März 2022 eingereicht werden.
Letzte Änderung 23.06.2021