Die Leistungen der Corona-Erwerbsausfallentschädigung infolge Ausfall der Kinderbetreuung werden ab dem 17.02.2022 aufgehoben

Ansprüche infolge Ausfall der Fremdbetreuung, Veranstaltungsverbot, Betriebsschliessung und erheblichen Einschränkungen im Allgemeinen, enden spätestens am 16.02.2022. Lediglich besonders gefährdete Personen haben bis zum 31. März 2022 weiterhin Anspruch auf die Entschädigung.

Letzte Änderung 18.02.2022

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