Der Bundesrat hat am 11. September beschlossen, die Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall zu verlängern

Somit kann die Corona-Erwerbsersatzentschädigung in gewissen Fällen auch nach dem 16. September 2020 ausgerichtet werden. Dazu ist ein neuer Antrag erforderlich.

 

Letzte Änderung 18.09.2020

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