Somit kann die Corona-Erwerbsersatzentschädigung in gewissen Fällen auch nach dem 16. September 2020 ausgerichtet werden. Dazu ist ein neuer Antrag erforderlich.
Somit kann die Corona-Erwerbsersatzentschädigung in gewissen Fällen auch nach dem 16. September 2020 ausgerichtet werden. Dazu ist ein neuer Antrag erforderlich.
Letzte Änderung 18.09.2020