Inkraftsetzung Teilrevision FamZG und FamZV per 01.08.2020

Am 19. Juni 2020 hat der Bundesrat entschieden, die Teilrevision des Familienzulagengesetzes (FamZG) sowie die entsprechende Änderung der Familienzulagenverordnung (FamZV) auf den 1. August 2020 in Kraft zu setzen.

Aktuell haben Eltern, deren Kind eine nachobligatorische Ausbildung beginnt und noch nicht 16 Jahre alt ist, keinen Anspruch auf eine Ausbildungszulage. Neu wird ihnen mit Beginn der nachobligatorischen Ausbildung die Ausbildungszulage (diese ist höher als die Kinderzulage) ausgerichtet, sofern ihr Kind das 15. Altersjahr vollendet hat.

Letzte Änderung 24.06.2020

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