Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die neue Fassung der Wegleitung über die Renten (RWL), gültig ab dem 1. Januar 2020, veröffentlicht. Der in Rz. 3358 bis 3373 definierte Ausbildungsbegriff hat keine Änderung erfahren.
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Wegleitung über die Renten (RWL)
Wegleitung über die Renten (RWL) in der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Gültig ab 20.11.2019
Letzte Änderung 02.12.2019