Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die neue Fassung der Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen FamZG (FamZWL), gültig ab dem 1. Januar 2021, veröffentlicht.
Aufgrund der Erhöhung der Renten wurden die Eckwerte des FamZG angepasst. Eine entsprechende Übersicht mit den neuen Eckwerten befindet sich in Anhang 3. Die Berechnung des massgebenden steuerbaren Einkommens bei Nichterwerbstätigen wurde durch ein neues Urteil des Bundesgerichts ergänzt (Rz. 607).
Ab dem 1. Januar 2021 kommen für grenzüberschreitende Situationen betreffend das Vereinigte Königreich neue Regeln zur Anwendung. Die FamZWL wurde hinsichtlich des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union entsprechend angepasst (Rz. 320).
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Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen FamZG. Gültig ab dem 1. Januar 2021.
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Letzte Änderung 23.12.2020