Rentenvorausberechnungen per Referenzalter (ordentliches Rentenalter) möglich

Die neue AHV-Reform, welche voraussichtlich per 01.01.2024 in Kraft treten wird, beinhaltet das neue Referenzalter der Frauen sowie diverse Neuerungen, wie beispielsweise der monatliche Rentenvorbezug oder der Teilrentenaufschub. Das Erstellen einer Rentenvorausberechnung ist im Moment nur per Referenzalter möglich. Falls Sie eine Berechnung mit Vorbezug oder Aufschub wünschen, bitten wir Sie noch um Geduld. Dies wird voraussichtlich ab Mitte 2023 möglich sein.

Letzte Änderung 16.11.2022

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