Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Tunesien tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in den Bereichen Alter, Hinterlassene und Invalidität und regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland.
Mehr Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen.
Letzte Änderung 16.09.2022