Sozialversicherungsabkommen mit Tunesien tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft

Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Tunesien tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in den Bereichen Alter, Hinterlassene und Invalidität und regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland.

Letzte Änderung 16.09.2022

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