Teilrevision FamZG und FamZV

Das BSV kündigt in seiner Mitteilung Nr. 33 das Inkrafttreten der Teilrevision des Familienzulagengesetzes (FamZG) und der Familienzulagenverordnung (FamZV) an.

Neu werden Ausbildungszulagen (gemäss FamZG CHF 250) für Kinder ausgerichtet, die das 15. Altersjahr vollendet haben und sich in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden. Zudem haben arbeitslose, alleinerziehende Mütter neu Anspruch auf Familienzulagen als Nichterwerbstätige.

Der Bundesrat wird die neuen Bestimmungen voraussichtlich per 1. August 2020 in Kraft setzen.

Letzte Änderung 26.02.2020

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