Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können.
Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten.
Wo erhalten Sie Auskünfte?
Für Auskünfte stehen Ihnen die Durchführungsstellen zur Verfügung. Sie befinden sich in der Regel bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnkantons: www.ahv-iv.ch
So melden Sie sich an.
Sie können Ihren Anspruch auf Überbrückungsleistungen bei der zuständigen Durchführungsstelle Ihres Wohnortes geltend machen. Für Personen mit Wohnsitz in der EU/EFTA ist die zuständige Durchführungsstelle ihres letzten Wohnsitzes in der Schweiz zuständig. Für Personen, die nie Wohnsitz in der Schweiz hatten, ist die Durchführungsstelle am Sitz des letzten Arbeitgebers zuständig.
Letzte Änderung 22.12.2022