Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.
Wo erhalten Sie Auskünfte?
Für Auskünfte stehen Ihnen die EL-Stellen zur Verfügung. Sie befinden sich in der Regel bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnkantons: www.ahv-iv.ch
So melden Sie sich an
Sie können Ihren Anspruch auf EL bei der zuständigen EL-Stelle geltend machen. Dort können Sie auch die amtlichen Formulare für die Anmeldung beziehen. Sie, Ihr Stellvertreter oder ein naher Verwandter können die Formulare einreichen. Die EL-Stelle teilt Ihnen den Entscheid über die EL schriftlich mit.
Letzte Änderung 27.10.2017