Ledig, Konkubinat

Im Konkubinat lebende Personen sind ledigen Personen gleichgestellt. Der Anspruch auf Familienzulagen besteht auch für ledige Elternteile.

Welcher Elternteil hat Anspruch auf Familienzulagen?

Für ein leibliches Kind können Sie auch als lediger Elternteil einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen. Welcher Elternteil die Familienzulagen beziehen muss, wird nach der Anspruchskonkurrenz bestimmt.

Werden die Familienzulagen auch ohne Vereinbarung über das gemeinsame Sorgerecht ausgerichtet?

Wenn für das gemeinsame Kind keine Vereinbarung vorliegt, ist die Mutter automatisch die alleinige Inhaberin des Sorgerechts. Sofern sie erwerbstätig ist, muss sie deshalb vorrangig die Familienzulagen beziehen.

Merkblätter

Letzte Änderung 15.12.2017

Zum Seitenanfang

https://www.eak.admin.ch/content/eak/de/home/dokumentation/zivilstand/ledig_konkubinat.html