Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform wird per 1. Januar 2024 in Kraft treten. Wir haben also genügend Zeit uns auf die Umsetzung vorzubereiten.
Bis Ende 2023 ändert sich nichts. Für alle Rentenanmeldungen mit Anspruchsbeginn im 2023 gilt noch das «alte Recht».