Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration

Frauen, die bereits kurz vor dem Altersrücktritt stehen, können durch die Erhöhung des Referenzalters in ihrer Lebensplanung in Bedrängnis geraten. Sie profitieren deshalb von Ausgleichsmassnahmen. Zur dieser Übergangsgeneration gehören die Frauen mit Jahrgang 1961 bis und mit 1969.

Um die Erhöhung des Referenzalters für Frauen der Übergangsgeneration abzufedern, sind zwei Ausgleichsmassnahmen vorgesehen:

  • Für Frauen, die ihre Altersrente ab Referenzalter beziehen: Ein lebenslanger Zuschlag auf der AHV-Rente, oder
  • Für Frauen, die ihre Altersrente vorbeziehen: Tiefere Kürzungssätze.

Letzte Änderung 14.12.2022

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