Tiefere Kürzungssätze bei Vorbezug

Frauen der Übergangsgeneration haben die Möglichkeit, ihre Rente schon ab 62 Jahren zu beziehen. Für diese Frauen, die vorzeitig ihre Rente beziehen, wird die AHV-Rente weniger stark gekürzt, abgestuft nach Einkommenshöhe und Jahrgang.

Der Zuschlag und die Kürzungssätze für die Frauen der Übergangsgeneration sind nach Alter und Einkommenskategorien gestaffelt.

Kürzungssätze für Frauen der Übergangsgeneration
Vorbezug im Alter von durchschnittliches Jahreseinkommen
<= 58'801 CHF
durchschnittliches Jahreseinkommen
58'801 - 73'500 CHF
durchschnittliches Jahreseinkommen
>= 73'500 CHF
64 Jahren 0 % 2,5 % 3,5 %
63 Jahren 2 % 4,5 % 6,5 %
62 Jahren 3 % 6,5 % 10,5 %

Berechnung Rentenzuschlag und Kürzungssätze

Letzte Änderung 28.06.2023

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