Frauen der Übergangsgeneration haben die Möglichkeit, ihre Rente schon ab 62 Jahren zu beziehen. Für diese Frauen, die vorzeitig ihre Rente beziehen, wird die AHV-Rente weniger stark gekürzt, abgestuft nach Einkommenshöhe und Jahrgang.
Der Zuschlag und die Kürzungssätze für die Frauen der Übergangsgeneration sind nach Alter und Einkommenskategorien gestaffelt.
Vorbezug im Alter von | durchschnittliches Jahreseinkommen <= 58'801 CHF |
durchschnittliches Jahreseinkommen 58'801 - 73'500 CHF |
durchschnittliches Jahreseinkommen >= 73'500 CHF |
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64 Jahren | 0 % | 2,5 % | 3,5 % |
63 Jahren | 2 % | 4,5 % | 6,5 % |
62 Jahren | 3 % | 6,5 % | 10,5 % |
Berechnung Rentenzuschlag und Kürzungssätze
Letzte Änderung 28.06.2023