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Leitfäden und HandbücherVeröffentlicht am 7. April 2025

Abmeldung von Arbeitnehmenden

Welchen Vorteil hat es, wenn Sie Arbeitnehmende, die Ihren Betrieb verlassen, bei der Ausgleichskasse abmelden? Müssen Austritte überhaupt gemeldet werden? Wann endet der Anspruch auf Familienzulagen?

Austrittsmeldung: Pflicht und Vorteil zugleich

Wie die Anmeldung können Sie auch den Austritt von Arbeitnehmern schnell und unkompliziert über das kostenlose Internetportal connect.eak (Was kann connect.eak?) vornehmen. Wenn Sie die Austritte konsequent melden, haben Sie im connect.eak jederzeit eine vollständige Übersicht über alle Ihre bei der Ausgleichskasse angemeldeten Arbeitnehmenden.

Der Dienstaustritt eines Arbeitnehmenden mit Familienzulagenanspruch muss der Familienausgleichskasse zwingend und umgehend gemeldet werden.

Wann endet der Anspruch auf Familienzulagen?

Der Anspruch auf Familienzulagen endet mit dem Lohnanspruch. Die Ausrichtung der Familienzulagen wird deshalb per Datum des Dienstaustritts eingestellt. Nach Erhalt der Austrittsmeldung stellt die Familienausgleichskasse dem Arbeitgeber eine entsprechende Wegfallanzeige zu.

Wie können die Dienstaustritte gemeldet werden?

Weiterführende Informationen