Kontakt
Gerne helfen wir Ihnen weiter, falls Sie bei der EAK versichert sind. Dies trifft zu, wenn Sie für die Bundesverwaltung, ein Bundesgericht oder eine Institution unter Bundesaufsicht (inkl. bundesnahe Betriebe) arbeiten oder gearbeitet haben. Für alle anderen Personenkreise sind die Ausgleichskassen der Kantone oder Verbände verantwortlich. Ihr aktueller respektive letzter Arbeitgeber kann Ihnen mitteilen, welche Kasse für Sie zuständig ist.
Bitte prüfen Sie dies, bevor Sie mit uns in Kontakt treten, vielen Dank.
Kontaktformulare
Um Ihre Anfrage effizient bearbeiten zu können, wählen Sie bitte das passende thematische Formular aus.
Generelle Anfragen, für welche es kein passendes Kontaktformular gibt, können via allgemeines Kontaktformular eingereicht werden.
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Beachten Sie, dass ein persönlicher Termin nur auf Voranmeldung möglich ist.