Firmen
Hier finden bei der EAK angeschlossene Arbeitgeber Informationen zu Themen der 1. Säule und der Familienzulagen.
Anschluss
Alle Arbeitgeber müssen bei einer Ausgleichskasse und einer Familienausgleichskasse angeschlossen sein. Jede Ausgleichskasse führt ein Register, in dem alle ihr angeschlossenen Arbeitgeber mit ihren Zweigniederlassungen erfasst sind.Die Ausgleichskassen sind verpflichtet, die ihnen angeschlossenen Arbeitgeber periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der 1. Säule und der Familienausgleichskasse hin zu kontrollieren.
Beiträge und Löhne
Kennen Sie das ordentliche Verfahren für die Festsetzung der Beiträge? In welcher Form können Sie gegenüber der Ausgleichskasse die in Ihrem Betrieb erzielten Löhne deklarieren? Welche Frist muss unbedingt eingehalten werden? Hier erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit Beiträge und Löhne.
Arbeiten im Ausland
Haben Sie Mitarbeitende, die in Ihrem Auftrag vorübergehend, für eine bestimmte Dauer in einem anderen Staat tätig sind? Gibt es in Ihrer Firma Mitarbeitende, die dauerhaft oder sogar auf unbestimmte Zeit regelmässig sowohl in der Schweiz als auch im Ausland für Sie arbeiten? Beschäftigen Sie Mitarbeitende, die im Ausland noch für andere Firmen arbeiten oder selbständig erwerbstätig sind?Wir erklären Ihnen, wie sich Auslandeinsätze oder Tätigkeiten in mehreren Staaten auf die Versicherungspflicht auswirken und weisen auf die wichtigsten Rechte und Pflichten hin.
Externe Aufträge
Der Arbeitgeber hat bei der Vergabe von Aufträgen an natürliche Personen und Einzelfirmen abzuklären, ob er paritätische Beiträge mit seiner Ausgleichskasse abzurechnen hat.
Erwerbsersatzleistungen
Ist ein Arbeitnehmer für eine kurze oder längere Zeit abwesend, so müssen verschiedene Schritte vorgenommen werden. Unter dieser Rubrik finden Sie wichtige Informationen dazu. Ausserdem erfahren Sie auch welche Folgen eine längere Abwesenheit auf die Familienzulagen haben kann.
Familienzulagen (Firmen)
Arbeitnehmer mit Kindern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinder- oder Ausbildungszulagen. Unter dieser Rubrik finden Sie Informationen rund um das Thema Familienzulagen - von der Anmeldung bis zur Zahlung - sowie Ihre Aufgaben als Arbeitgeber.
Personal
Wir empfehlen Ihnen, der Ausgleichskasse laufend sämtliche Ein- und Austritte zu melden. So wird sichergestellt, dass die einzelnen Fachbereiche der Ausgleichskasse sowie auch die Familienausgleichskasse personenbezogene Geschäfte zügig und ohne Rückfragen abwickeln können. Arbeitnehmende ohne AHV-Nummer müssen wie bis anhin umgehend bei der Ausgleichskasse gemeldet werden, damit sie eine entsprechende Nummer erhalten.
connect.eak
Die innovative Online-Plattform connect.eak ermöglicht eine geschützte, sichere Kommunikation und den elektronischen Austausch von Daten und Dokumenten zwischen den uns angeschlossenen Arbeitgebern und der EAK.
Kursangebot
Die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK bietet den ihr angeschlossenen Arbeitgebern massgeschneiderte Kurse an.