Zum Hauptinhalt springen

Arbeiten im Ausland

Haben Sie Mitarbeitende, die in Ihrem Auftrag vorübergehend, für eine bestimmte Dauer in einem anderen Staat tätig sind? Gibt es in Ihrer Firma Mitarbeitende, die dauerhaft oder sogar auf unbestimmte Zeit regelmässig sowohl in der Schweiz als auch im Ausland für Sie arbeiten? Beschäftigen Sie Mitarbeitende, die im Ausland noch für andere Firmen arbeiten oder selbständig erwerbstätig sind?
Wir erklären Ihnen, wie sich Auslandeinsätze oder Tätigkeiten in mehreren Staaten auf die Versicherungspflicht auswirken und weisen auf die wichtigsten Rechte und Pflichten hin.

Applicable Legislation Platform Switzerland (ALPS)

Die nachstehenden Bemerkungen zum Thema ALPS richten sich an Arbeitgebende, die als Mitglied bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse angeschlossen sind. Andere Arbeitgebende wenden sich zum Thema ALPS bitte an die für sie zuständige kantonale Ausgleichskasse oder Verbandsausgleichskasse.

Bescheinigung A1, Certificate of Coverage (CoC)

Unter Anwendung des EU- bzw. EFTA-Abkommens stellt die Ausgleichskasse für Entsandte und mehrfach tätige Personen eine Bescheinigung A1 aus. In Verbindung mit allen anderen Sozialversicherungsabkommen erhalten Entsandte ein sogenanntes Certificate of Coverage (CoC). Für Entsendungen in Nichtvertragsstaaten wird eine spezielle Bestätigung ausgestellt.

Entsendung, Geschäftsreise

Eine Entsendung ist in der Regel ein einmaliges, vorübergehendes, zeitlich abgegrenztes Ereignis.

Arbeiten in mehreren Staaten, Mehrfachtätigkeit

Haben Sie Arbeitnehmer, die ihre Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten ausüben? Beschäftigen Sie Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben? Unter welchen Voraussetzungen müssen Sie als in der Schweiz domizilierte Firma die Sozialversicherungsbeiträge mit ausländischen Behörden abrechnen?

Beamte, Personen im öffentlichen Dienst

Das Abkommen mit der EU bzw. EFTA sowie die meisten übrigen Sozialversicherungsabkommen sehen vor, dass Beamte bzw. im öffentlichen Dienst tätige Personen in jenem Staat versichert bleiben, in dem die Verwaltungseinheit ihren Sitz hat.

Eidgenössische Ausgleichskasse EAK

Sektion Beiträge
Internationales
Schwarztorstrasse 59
3003 Bern