Bescheinigung A1, Certificate of Coverage (CoC)
Unter Anwendung des EU- bzw. EFTA-Abkommens stellt die Ausgleichskasse für Entsandte und mehrfach tätige Personen eine Bescheinigung A1 aus. In Verbindung mit allen anderen Sozialversicherungsabkommen erhalten Entsandte ein sogenanntes Certificate of Coverage (CoC). Für Entsendungen in Nichtvertragsstaaten wird eine spezielle Bestätigung ausgestellt.
Eidgenössische Ausgleichskasse EAK
Sektion Beiträge
Internationales
Schwarztorstrasse 59
3003 Bern
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