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Weitere amtliche DokumenteVeröffentlicht am 29. April 2025

Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung

Digital verfügbare Informationen und Dienstleistungen vereinfachen für Menschen mit Behinderungen die Kommunikation mit öffentlichen Stellen. Das ermöglicht die gesellschaftliche und politische Teilhabe für alle.

Übergeordnete Bestimmungen

Bestimmungen zur Barrierefreiheit sind in folgenden Verordnungen formuliert:

  • Artikel 9 der UNO Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) erläutert die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Informationen und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit.
  • Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung gebietet die Nicht-Diskriminierung von Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet zu Massnahmen um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen.
  • Die Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) enthält Bestimmungen zu den Anforderungen an einer behindertengerechten Ausgestaltung von Dienstleistungen des Bundes.
  • Artikel 3 Grundsätze des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG). Absatz 4 Sie achten darauf, dass ihre Leistungen der gesamten Bevölkerung zugänglich sind.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Website eak.admin.ch ist mit der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA vereinbar.

Ausnahmen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Verschiedene PDF- und Office-Dokumente, insbesondere Dokumente, welche ursprünglich gedruckt und nachträglich digitalisiert wurden.
  • Bei einigen Videos fehlen Untertitel und/oder eine Audiodeskription.
  • Mittels iFrame eingebundene Inhalte sind in vielen Fällen nicht barrierefrei. Dies gilt insbesondere für eingebundene Online-Karten.
  • Einige Bilder und Grafiken enthalten noch keinen ausreichenden Alternativtext.
  • Es gibt keine Inhalte in einfacher Sprache oder leichter Sprache.

Daten

  • Die Barrierefreiheitserklärung wurde am 13. Mai 2025 erstellt.
  • Die Barrierefreiheitserklärung wurde zuletzt am 13. Mai 2025 überprüft.

Feedback

Ist Ihnen ein Problem bezüglich Barrierefreiheit aufgefallen? Sie können mit uns Kontakt aufnehmen.

Betreiber der Applikation

Eidgenössische Ausgleichskasse EAK
Schwarztorstrasse 59
3003 Bern

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Tel. +41 58 467 35 42

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