Mitteilungsarchiv
Hier finden Sie ältere Mitteilungen der EAK.
Beitragssatz zur Finanzierung der FamEL im Kanton Waadt
Der Staatsrat hat den Beitragssatz zur Finanzierung der FamEL für das Jahr 2026 auf 0,18 % festgesetzt.
Aktuelle Informationen zur 13. AHV Rente
Ab dem Jahr 2026 wird jedes Jahr im Dezember eine zusätzliche AHV-Monatsrente ausbezahlt. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Neuerungen per 2026
Hier informieren wir Sie über die bisher bekannten Änderungen, die ab 2026 in Kraft treten werden. Diese Seite wird bis zum 31. Dezember 2025 laufend aktualisiert.
Beitragssatz zur Finanzierung der FamEL im Kanton Solothurn
Mit Beschluss vom 21.10.2025 hat der Regierungsrat den Beitragssatz zur Finanzierung der FamEL für das Jahr 2026 auf 0,12 % festgesetzt.
Erhöhung der Familienzulagen im Kanton Graubünden
Ab dem 1. Januar 2026 treten im Kanton Graubünden Änderungen beim Familienzulagengesetz und der dazugehörigen Verordnung in Kraft. Die Kinderzulagen erhöhen sich um 10 Franken pro Monat auf neu 240 Franken. Auch die Ausbildungszulagen steigen um 10 Franken und betragen neu 290 Franken.
Beitragssatz für Arbeitnehmende im Kanton Wallis
Mit Beschluss vom 16.10.2025 hat der Staatsrat den Beitragssatz der Familienzulagen für Arbeitnehmer für das Jahr 2026 auf 0,13 % festgesetzt. Die Ansätze der Familienzulagen für das Jahr 2026 bleiben unverändert.
Erhöhung der Familienzulagen im Kanton Aargau
Ab dem 1. Januar 2026 treten im Kanton Aargau Änderungen beim Familienzulagengesetz und der dazugehörigen Verordnung in Kraft. Die Kinderzulagen erhöhen sich um 10 Franken pro Monat auf neu 225 Franken. Auch die Ausbildungszulagen steigen um 10 Franken und betragen neu 278 Franken.
Neuer Webauftritt der EAK
Die EAK hat per 1. September 2025 ihre Webseite erneuert. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Vorsicht: Phishing-E-Mails im Namen der AHV
Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) erhält derzeit Meldungen zu Phishing-E-Mails im Namen der «AHV-Ausgleichskasse».
Erste Auszahlung der 13. AHV-Altersrente
Die erste 13. AHV-Altersrente wird voraussichtlich im Dezember 2026 ausbezahlt. Aktuellste Neuigkeiten finden Sie auf der Webseite des BSV.
Information betreffend Verschiebung Rückverteilung CO₂-Abgabe 2025
Wichtiger Hinweis: Die Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft für das Jahr 2025 erfolgt erst 2026.
Jahresbericht 2024 der EAK
Der Jahresbericht 2024 der EAK ist online.
Information zum Sicherheitsvorfall mit personenbezogenen Daten von Versicherten der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK)
Am 3. Januar 2025 wurde die Ausgleichskasse Swissmem Ziel eines Cyberangriffs. Im Zuge dieses Vorfalls wurde auch ein Dokument mit Daten von Versicherten der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) entwendet.
Neuerungen per 2025
Gerne informieren wir Sie über die bisher bekannten Änderungen, die ab 2025 in Kraft treten werden. Diese Seite wird bis zum 31. Dezember 2024 laufend aktualisiert. Im Laufe des Jahres 2024 kann es zu weiteren gesetzlichen Anpassungen kommen. Diese werden auf der Startseite veröffentlicht.
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 um 2,9 % erhöht
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,9 % erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 beschlossen. Damit steigt die Minimalrente der AHV/IV von CHF 1’225 auf CHF 1’260 pro Monat und die Maximalrente von CHF 2’450 auf CHF 2’520 (Beträge bei voller Beitragsdauer).
Mindestansätze der Familienzulagen werden erhöht
Die Beträge der Kinder- und Ausbildungszulagen werden per 1. Januar 2025 angehoben. Die Kinderzulage wird von 200 auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat erhöht. Es handelt sich um die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009. An seiner Sitzung vom 28. August 2024 hat der Bundesrat die Verordnung über die Anpassung der Familienzulagenordnung an die Preisentwicklung verabschiedet. Die neuen bundesrechtlichen Mindestansätze treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
13. AHV-Rente
An der Volksabstimmung vom 3. März 2024 wurde die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» von Volk und Ständen angenommen.