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MitteilungVeröffentlicht am 22. Oktober 2025

Erhöhung der Familienzulagen im Kanton Graubünden

Ab dem 1. Januar 2026 treten im Kanton Graubünden Änderungen beim Familienzulagengesetz und der dazugehörigen Verordnung in Kraft. Die Kinderzulagen erhöhen sich um CHF 10 Franken pro Monat auf neu CHF 240. Auch die Ausbildungszulagen steigen um CHF 10 und betragen neu CHF 290.

Für unsere «home made» Mitglieder ist folgendes zu beachten:
Für sämtliche Familienzulagenansprüche (inkl. interkantonale Differenzzulagen), welche von einer Änderung betroffen sind, muss per 1. Januar 2026 zwingend ein neuer Datensatz mit dem neu geltenden Betrag im Lohnsystem erfasst werden.