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MitteilungVeröffentlicht am 21. November 2025

Neuerungen per 2026

Gerne informieren wir Sie über die bisher bekannten Änderungen, die ab 2026 in Kraft treten werden. Diese Seite wird bis zum 31. Dezember 2025 laufend aktualisiert. Im Laufe des Jahres 2026 kann es zu weiteren gesetzlichen Anpassungen kommen. Diese werden auf der Startseite veröffentlicht.

Familienzulagen Familienausgleichskasse (FAK-EAK)

Beitragssatz für Arbeitnehmende im Kanton Wallis

Mit Beschluss vom 16.10.2025 hat der Staatsrat den Beitragssatz der Familienzulagen für Arbeitnehmer für das Jahr 2026 auf 0,13 % festgesetzt.

Die Ansätze der Familienzulagen für das Jahr 2026 bleiben unverändert.

Erhöhung der Familienzulagen im Kanton Graubünden

Ab dem 1. Januar 2026 treten im Kanton Graubünden Änderungen beim Familienzulagengesetz und der dazugehörigen Verordnung in Kraft. Die Kinderzulagen erhöhen sich um CHF 10 Franken pro Monat auf neu CHF 240. Auch die Ausbildungszulagen steigen um CHF 10 und betragen neu CHF 290.

Erhöhung der Familienzulagen im Kanton Aargau

Ab dem 1. Januar 2026 treten im Kanton Aargau Änderungen beim Familienzulagengesetz und der dazugehörigen Verordnung in Kraft. Die Kinderzulagen erhöhen sich um CHF 10 Franken pro Monat auf neu CHF 225. Auch die Ausbildungszulagen steigen um CHF 10 und betragen neu CHF 278.

Leistungen

13. AHV Rente

Information zur Einführung der 13. Altersrente

Am 3. März 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Einführung einer 13. Altersrente beschlossen. Ab dem Jahr 2026 wird deshalb jedes Jahr im Dezember eine zusätzliche Monatsrente ausbezahlt. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026.

Höhe der 13. Altersrente

Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel Ihrer jährlichen Altersrente. Kinder- und Zusatzrenten sowie spezielle Zuschläge (z. B. für Frauen der Übergangsgeneration AHV21) werden dabei nicht berücksichtigt. Der Betrag wird auf ganze Franken gerundet. Eine genaue Berechnung ist erst im Dezember möglich, weil sich die Rente im Laufe des Jahres ändern kann.

Wer erhält die 13. Altersrente?

Alle Personen, die im Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben, erhalten automatisch auch die 13. Altersrente. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der Dezember-Rente.

Wichtiger Hinweis

Nur Altersrenten werden 13-mal pro Jahr ausbezahlt. Hinterlassenenrenten (für Witwen, Witwer, Waisen) und Invalidenrenten bleiben weiterhin bei 12 Zahlungen pro Jahr.