Applicable Legislation Platform Switzerland (ALPS)
Die nachstehenden Bemerkungen zum Thema ALPS richten sich an Arbeitgebende, die als Mitglied bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse angeschlossen sind. Andere Arbeitgebende wenden sich zum Thema ALPS bitte an die für sie zuständige kantonale Ausgleichskasse oder Verbandsausgleichskasse.
Applicable Legislation Portal Switzerland

Der Fachbereich Versicherungspflicht/Internationales der Eidgenössischen Ausgleichskasse führt zur Thematik ALPS auf die Bedürfnisse der Arbeitgebenden zugeschnittene Online-Workshops durch.
Schicken Sie Ihre Terminvorschläge für einen Workshop oder allfällige Fragen zur Thematik ALPS bitte an international.eak@zas.admin.ch. Wir werden umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Praktische Hinweise zur Erfassung von Geschäftsfällen auf ALPS
Bescheinigung A1: Zeitpunkt der Antragseinreichung
Bitte reichen Sie Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung A1 nicht früher als drei Monate vor Beginn der vorgesehenen Gültigkeitsdauer ein.
Bescheinigung A1: Maximale Gültigkeitsdauer
Für die Geschäftsfälle «Mehrfachtätigkeit» und «Besondere Berufsgruppen» kann eine maximal 5 Jahre gültige Bescheinigung A1 ausgestellt werden.
Bescheinigung A1: Begrenzung durch das Referenzalter
Wenn Sie eine über das Referenzalter hinaus dauernde Gültigkeitsdauer der Bescheinigung A1 beantragen, wird die diese von der EAK normalerweise auf den Zeitpunkt gekürzt, in dem das Referenzalter erreicht wird.
Personal der Bundesverwaltung im Auslandeinsatz
Verwenden Sie für Personen,
- die in der EU, EFTA oder einem anderen Vertragsstaat für eine Verwaltungseinheit der zentralen oder dezentralen Bundesverwaltung tätig sind,
- die über einen öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag verfügen und
- die im Ausland keiner anderen selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen,
den Geschäftsfall «Besondere Berufsgruppen».
Länderauswahl bei Mehrfachtätigkeit und besonderen Berufsgruppen
Wählen Sie in den Geschäftsfällen «Mehrfachtätigkeit» und «Besondere Berufsgruppen» nur jene Länder aus, in denen die Person voraussichtlich auch wirklich tätig sein wird.
Eingabeformat für Telefonnummern und E-Mail-Adressen
Verwenden Sie für die Eingabe von Telefonnummern wenn möglich das internationale Format (z. B. +41 31 111 22 33). Für E-Mail-Adressen verwenden Sie bitte ausschliesslich Kleinbuchstaben.
Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes
Wird ein Einsatz im Ausland vorzeitig beendet, melden Sie dies bitte im entsprechenden Geschäftsfall mit der Funktion «Erfassen einer vorzeitigen Beendigung».
Auslandseinsatz in einem Nichtvertragsstaat
Für Auslandeinsätze in Nichtvertragsstaaten kommt der Geschäftsfall «Neuer Einsatz im Ausland» (Typ Weiterversicherung) zur Anwendung. Bitte laden Sie in solchen Fällen unter «Dokumente» wenn möglich auch eine Abmeldebestätigung der bisherigen Wohnsitzgemeinde des Mitarbeiters hoch.
Inhaltsverzeichnis
Eidgenössische Ausgleichskasse EAK
Internationales
Schwarztorstrasse 59
3003 Bern