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Leitfäden und HandbücherVeröffentlicht am 7. April 2025

Applicable Legislation Platform Switzerland (ALPS)

Die nachstehenden Bemerkungen zum Thema ALPS richten sich an Arbeitgebende, die als Mitglied bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse angeschlossen sind. Andere Arbeitgebende wenden sich zum Thema ALPS bitte an die für sie zuständige kantonale Ausgleichskasse oder Verbandsausgleichskasse.

Applicable Legislation Portal Switzerland

Logo ALPS (Applicable Legislation Platform Switzerland )
Auf dieser Plattform beantragen Arbeitgebende für ihre ins Ausland entsandten Mitarbeitenden eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (Bescheinigung A1, Certificate of Coverage). Auf der Plattform ALPS melden die Arbeitgebenden der Ausgleichskasse auch alle ihnen bekannten Mehrfachtätigkeiten (Mitarbeitende, die ihre Erwerbstätigkeit für einen oder mehrere Arbeitgebende regelmässig in verschiedenen Staaten der EU oder EFTA ausüben).

Der Fachbereich Versicherungspflicht/Internationales der Eidgenössischen Ausgleichskasse führt zur Thematik ALPS auf die Bedürfnisse der Arbeitgebenden zugeschnittene Online-Workshops durch.

Schicken Sie Ihre Terminvorschläge für einen Workshop oder allfällige Fragen zur Thematik ALPS bitte an international.eak@zas.admin.ch. Wir werden umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Praktische Hinweise zur Erfassung von Geschäftsfällen auf ALPS

Bescheinigung A1: Zeitpunkt der Antragseinreichung

Bitte reichen Sie Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung A1 nicht früher als drei Monate vor Beginn der vorgesehenen Gültigkeitsdauer ein.

Bescheinigung A1: Maximale Gültigkeitsdauer

Für die Geschäftsfälle «Mehrfachtätigkeit» und «Besondere Berufsgruppen» kann eine maximal 5 Jahre gültige Bescheinigung A1 ausgestellt werden.

Bescheinigung A1: Begrenzung durch das Referenzalter

Wenn Sie eine über das Referenzalter hinaus dauernde Gültigkeitsdauer der Bescheinigung A1 beantragen, wird die diese von der EAK normalerweise auf den Zeitpunkt gekürzt, in dem das Referenzalter erreicht wird.

Personal der Bundesverwaltung im Auslandeinsatz

Verwenden Sie für Personen,
- die in der EU, EFTA oder einem anderen Vertragsstaat für eine Verwaltungseinheit der zentralen oder dezentralen Bundesverwaltung tätig sind,
- die über einen öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag verfügen und
- die im Ausland keiner anderen selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen,
den Geschäftsfall «Besondere Berufsgruppen».

Länderauswahl bei Mehrfachtätigkeit und besonderen Berufsgruppen

Wählen Sie in den Geschäftsfällen «Mehrfachtätigkeit» und «Besondere Berufsgruppen» nur jene Länder aus, in denen die Person voraussichtlich auch wirklich tätig sein wird.

Eingabeformat für Telefonnummern und E-Mail-Adressen

Verwenden Sie für die Eingabe von Telefonnummern wenn möglich das internationale Format (z. B. +41 31 111 22 33). Für E-Mail-Adressen verwenden Sie bitte ausschliesslich Kleinbuchstaben.

Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes

Wird ein Einsatz im Ausland vorzeitig beendet, melden Sie dies bitte im entsprechenden Geschäftsfall mit der Funktion «Erfassen einer vorzeitigen Beendigung».

Auslandseinsatz in einem Nichtvertragsstaat

Für Auslandeinsätze in Nichtvertragsstaaten kommt der Geschäftsfall «Neuer Einsatz im Ausland» (Typ Weiterversicherung) zur Anwendung. Bitte laden Sie in solchen Fällen unter «Dokumente» wenn möglich auch eine Abmeldebestätigung der bisherigen Wohnsitzgemeinde des Mitarbeiters hoch.

Eidgenössische Ausgleichskasse EAK

Sektion Beiträge
Internationales
Schwarztorstrasse 59
3003 Bern