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Leitfäden und HandbücherVeröffentlicht am 7. April 2025

Beamte, Personen im öffentlichen Dienst

Das Abkommen mit der EU bzw. EFTA sowie die meisten übrigen Sozialversicherungsabkommen sehen vor, dass Beamte bzw. im öffentlichen Dienst tätige Personen in jenem Staat versichert bleiben, in dem die Verwaltungseinheit ihren Sitz hat.