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Familienzulagen (Firmen)

Arbeitnehmer mit Kindern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinder- oder Ausbildungszulagen. Unter dieser Rubrik finden Sie Informationen rund um das Thema Familienzulagen - von der Anmeldung bis zur Zahlung - sowie Ihre Aufgaben als Arbeitgeber.

Grundlagen

Familienzulagen sind einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen vorgesehene Geburts- und Adoptionszulage.

«home made» FAK

Als angeschlossener Arbeitgeber mit dem Durchführungsmodell «home made» wickeln Sie die Familienzulagen im eigenen Betrieb ab und führen die Bezügerdossiers selbständig.

Kantonale Bestimmungen

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen gibt zwar die für die ganze Schweiz geltenden Mindestansätze für Familienzulagen vor. Die Kantone können jedoch höhere Ansätze für Kinder- und Ausbildungs- sowie auch Geburts- und Adoptionszulagen vorsehen. Zudem verfügen sie auch hinsichtlich der Organisation und der Finanzierung der Familienzulagen über umfangreiche Kompetenzen.

Kinder im Ausland

Für Kinder mit Wohnsitz im Ausland werden die Familienzulagen ausgerichtet, soweit zwischenstaatliche Vereinbarungen dies vorsehen.

Meldepflicht

Die Familienzulagenbezüger sowie die Arbeitgeber wirken bei der Umsetzung der Sozialversicherungsgesetze mit. Wer Versicherungsleistungen beansprucht, muss unentgeltlich alle Auskünfte erteilen, die zur Abklärung des Anspruchs und zur Festsetzung der Versicherungsleistungen erforderlich sind.

Vorgehen

Der Arbeitgeber arbeitet in vielen Bereichen eng mit der Familienausgleichskasse zusammen. Es ist deshalb wichtig, dass die Aufgaben, Abläufe und Termine klar definiert sind. Die verschiedenen Abläufe im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Familienzulagen und der Erhebung der Beiträge sowie der Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben sind hier beschrieben.