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«home made» FAK

Als angeschlossener Arbeitgeber mit dem Durchführungsmodell «home made» wickeln Sie die Familienzulagen im eigenen Betrieb ab und führen die Bezügerdossiers selbständig.

Ausbildungszulagen für «home made» Arbeitgeber

Anspruch auf Ausbildungszulagen besteht für Jugendliche und junge Erwachsene ab dem vollendeten 15. Altersjahr bis höchstens zum vollendeten 25. Altersjahr, die eine nachobligatorische Ausbildung absolvieren.

Kinder im Ausland für «home made» Arbeitgeber

Die Familienzulagen können unter gewissen Voraussetzungen auch für Kinder mit Wohnsitz im Ausland ausgerichtet werden. Für die Überprüfung und Beurteilung solcher Fälle stellt Ihnen die FAK-EAK die dafür notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung.

Formular Pauschalverfahren

Hier finden Sie ausschliesslich Dokumente und Informationen, welche Sie für die Bearbeitung der Fälle unterstützen.