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Personal

Wir empfehlen Ihnen, der Ausgleichskasse laufend sämtliche Ein- und Austritte zu melden. So wird sichergestellt, dass die einzelnen Fachbereiche der Ausgleichskasse sowie auch die Familienausgleichskasse personenbezogene Geschäfte zügig und ohne Rückfragen abwickeln können. Arbeitnehmende ohne AHV-Nummer müssen wie bis anhin umgehend bei der Ausgleichskasse gemeldet werden, damit sie eine entsprechende Nummer erhalten.

Anmeldung von Arbeitnehmenden

Sind alle Ihre Arbeitnehmenden bei der Ausgleichskasse angemeldet? Wie muss ein Anspruch auf Familienzulagen geltend gemacht werden?

Abmeldung von Arbeitnehmenden

Welchen Vorteil hat es, wenn Sie Arbeitnehmende, die Ihren Betrieb verlassen, bei der Ausgleichskasse abmelden? Müssen Austritte überhaupt gemeldet werden? Wann endet der Anspruch auf Familienzulagen?

Versicherungsausweis (Firmen)

Jede in der Schweiz versicherte Person sollte über eine 13-stellige AHV-Nummer verfügen. Die AHV-Nummer ist in der Regel auf der Krankenversicherungskarte ersichtlich.