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Leitfäden und HandbücherVeröffentlicht am 6. Januar 2025

Anmeldung von Arbeitnehmenden

Sind alle Ihre Arbeitnehmenden bei der Ausgleichskasse angemeldet? Wie muss ein Anspruch auf Familienzulagen geltend gemacht werden?

Anmeldung beim Stellenantritt

Die Anmeldung Ihrer Arbeitnehmenden können Sie schnell und unkompliziert über das kostenlose Internetportal connect.eak vornehmen. Auf Wunsch stellt Ihnen die Ausgleichskasse für alle angemeldeten Mitarbeitenden im connect.eak eine Anmeldebestätigung zur Verfügung.

Bei Diensteintritt benötigen wir in jeden Fall eine neue Anmeldung zur Prüfung des Leistungsanspruchs.

Weiterführende Informationen