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Externe Aufträge

Der Arbeitgeber hat bei der Vergabe von Aufträgen an natürliche Personen und Einzelfirmen abzuklären, ob er paritätische Beiträge mit seiner Ausgleichskasse abzurechnen hat.

Informationen zu Externe Aufträge

Der Arbeitgeber hat bei der Vergabe von Aufträgen an natürliche Personen und Einzelfirmen abzuklären, ob er paritätische Beiträge mit seiner Ausgleichskasse abzurechnen hat.

Sozialversicherungsrechtliche Stellung in der AHV/IV/EO

Informationen für Arbeitgeber / Auftraggeber betreffend Unterscheidung der Tätigkeiten von erwerbstätigen Personen in sozialversicherungsrechtlich unselbständig- und selbständigerwerbende.

Beurteilung durch die Ausgleichskasse

Wir nehmen eine ausführliche Beurteilung des Einzelfalles vor und stehen Ihnen beratend zur Seite.