Zum Hauptinhalt springen

Vorsicht!

Derzeit kursieren Phishing-E-Mails im Namen der AHV.

Aktualisiert am 29. Sept. 2026

Die E-Mails wollen die Zielperson dazu bewegen ihren AHV-Versicherungsausweis online zu erneuern, da dieser abgelaufen sei. In Wahrheit versuchen Cyberkriminelle so, an sensible Daten zu gelangen.

Leitfäden und HandbücherVeröffentlicht am 14. November 2017

Beurteilung durch die Ausgleichskasse

Wir nehmen eine ausführliche Beurteilung des Einzelfalles vor und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Beurteilung der beitragsrechtlichen Stellung durch die Ausgleichskasse

Die Ausgleichskasse beurteilt die beitragsrechtliche Stellung jeweils unter Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles. Sie bezieht Stellungnahme und erlässt auf Anfrage eine Verfügung.

Für die Beurteilung des konkreten Einzelfalles sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Im Grundsatz werden die Tätigkeiten geprüft auf:

  • das Bestehen eines konkreten Unternehmerrisikos;
  • das wirtschaftliche bzw. arbeitsorganisatorische Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Vertragsparteien.

Zudem werden bei der Beurteilung auch die Besonderheiten einzelner Berufsgruppen berücksichtigt.

Wichtig: Für die Beurteilung benötigt die Ausgleichskasse eine Kopie der mit der beauftragten Person getroffenen Vereinbarung (Auftrag, Vertrag, Mandatsvertrag, Dienstleistungsvereinbarung usw.).