Informationen zu Externe Aufträge
Der Arbeitgeber hat bei der Vergabe von Aufträgen an natürliche Personen und Einzelfirmen abzuklären, ob er paritätische Beiträge mit seiner Ausgleichskasse abzurechnen hat.
Der Arbeitgeber hat bei der Vergabe von Aufträgen an natürliche Personen und Einzelfirmen abzuklären, ob er paritätische Beiträge mit seiner Ausgleichskasse abzurechnen hat.