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Leitfäden und HandbücherVeröffentlicht am 16. Januar 2024

Adoptionsentschädigung (Firmen)

Personen, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben im ersten Jahr nach der Aufnahme des Kindes Anspruch auf einen Adoptionsurlaub von bis zu zwei Wochen. Während des Urlaubs besteht ein Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung. Die Adoptionsentschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches der Elternteil unmittelbar vor der Aufnahme des Kindes erzielt hat, höchstens aber CHF 220 pro Tag.

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie, dass die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) ausschliesslich für die Ausrichtung und Festsetzung der Adoptionsentschädigung zuständig ist und nicht für die Zusprache einer Adoption oder eines Adoptionsurlaubes.

Sie als Arbeitgeber bestimmen, wann Sie Ihren Arbeitnehmenden einen Adoptionsurlaub gewähren wollen.

Für die Geltendmachung der Adoptionsentschädigung benutzen Sie bitte ausschliesslich das speziell dafür bestimmte Formular der Adoptionsentschädigung (318.754).

Die Prüfung über einen allfälligen Anspruch der Adoptionsentschädigung erfolgt erst wenn Sie das Anmeldeformular bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) eingereicht haben.

Die Anmeldung für eine Adoptionsentschädigung kann via Postweg oder per E-Mail erfolgen. Kunden, welche dem Pool IGAKIS angeschlossen sind, können die Formulare via connect einreichen.

Zuständige Ausgleichskasse

Für die Festsetzung und Ausrichtung der Entschädigung ist die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) zuständig, unabhängig davon, welcher Ausgleichskasse der Arbeitgeber angeschlossen ist bzw. welcher Ausgleichskasse die selbstständig erwerbende Person die Beiträge zu bezahlen hat.

Ergänzende Informationen zu den Formularen

Bitte reichen Sie den Antrag vollständig und korrekt mit den sämtlich dazu verlangten Dokumenten ein. Das Anmeldeformular darf erst bei vollständigem Bezug oder nach Ablauf der 1-jährigen Frist eingereicht werden. Machen beide Adoptiveltern einen Anspruch geltend, müssen für beide Adoptiveltern ein Anmeldeformular eingereicht werden.

Das Formular Anmeldung Adoptionsentschädigung (318.754) ist bei Vorliegen eines einzigen Arbeitsvertrags zu verwenden. Das Ergänzungsblatt zur Anmeldung (318.754.1) ist bei mehreren parallelen Arbeitsverträgen zu verwenden.

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