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Leitfäden und HandbücherVeröffentlicht am 16. Januar 2024

Adoptionsentschädigung (Firmen)

Personen, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben im ersten Jahr nach der Aufnahme des Kindes Anspruch auf einen Adoptionsurlaub von bis zu zwei Wochen. Während des Urlaubs besteht ein Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung. Die Adoptionsentschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches der Elternteil unmittelbar vor der Aufnahme des Kindes erzielt hat, höchstens aber CHF 220 pro Tag.