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Richtlinien und VerfahrenVeröffentlicht am 26. Oktober 2017

Anschlusspflicht

Alle Arbeitgeber müssen bei einer AHV-Ausgleichskasse und einer Familienausgleichskasse erfasst sein. Die Ausgleichskasse führt ein Register ihrer Mitglieder, in dem alle der Kasse angeschlossenen Arbeitgeber geführt werden.

FAQ Anschlusspflicht

Anschluss an berufliche Vorsorgeeinrichtung (BVG) und Unfallversicherer (UVG)

Der Anschluss an die Ausgleichskasse erfordert immer auch den Anschluss an eine berufliche Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) und einen Unfallversicherer.