Arbeitgeberkontrolle
Die Ausgleichskassen sind verpflichtet, die ihnen angeschlossenen Arbeitgeber periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der 1. Säule und der Familienausgleichskasse hin zu kontrollieren.
Die Eidgenössische Ausgleichskasse hat mit der Revisionsstelle der Ausgleichskassen (RSA) ein externes Organ mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betraut. Die Internetseite der RSA gibt Auskunft über die Ziele einer Arbeitgeberkontrolle, die benötigten Unterlagen sowie die häufigsten Fehler, die von den Revisoren berichtigt werden müssen.