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Leitfäden und HandbücherVeröffentlicht am 7. April 2025

Beitragspflicht

Auch nach der Pensionierung muss die Versicherung in der AHV gewährleistet bleiben. Informieren Sie sich daher rechtzeitig vor dem Übertritt in den Ruhestand über die Auswirkungen bei der AHV. Beim Übertritt in den Ruhestand bleibt unter Umständen die Pflicht zur Abrechnung von AHV-Beiträgen bestehen. Wird diese nicht erfüllt, so drohen Lücken in der Versicherung und eine Kürzung der Altersrente.