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Veröffentlicht am 12. März 2026

Digitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026 (Private)

Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie bei «Jugend und Sport» werden ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen. Die heutige EO-Anmeldung auf Papier wird abgeschafft.
Die Beantragung von anderen Leistungen gemäss Erwerbsersatzordnung (Mutterschaft, Entschädigung andern Elternteils, ...) ist von den Änderungen nicht betroffen.

Ablauf des neuen EO-Anmeldungsverfahrens

Der Ablauf einer EO-Anmeldung für einen Dienstleistenden mit einem unselbständigen Arbeitsverhältnis wird so aussehen:

Ablauf des neuen EO-Anmeldungsverfahrens

1. Die Dienstorganisation meldet die Anzahl geleistete Diensttage an das neue EO-Portal, welches durch die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) aufgebaut und betrieben wird.
2. Das EO-Portal informiert die dienstleistende Person (im Standardfall über SMS oder E-Mail, im Ausnahmefall per Post), dass eine EO-Anmeldung zur Bearbeitung bereit ist. Die Anmeldung wird mit vorhandenen Angaben aus den Systemen der Sozialversicherungen ergänzt, so dass diese nicht wie heute durch den Dienstleistenden erfasst werden müssen.
3. Die dienstleistende Person greift auf das EO-Portal zu, prüft und bestätigt die Angaben über Anstellung und Familienstand und komplettiert die vorhandenen Daten (z.B. zum Arbeitgeber). Falls die dienstleitende Person Probleme mit dem EO-Portal bekundet, kann sie sich an die Supportorganisation der ZAS wenden.
4. Das EO-Portal ermittelt aufgrund der Angaben der dienstleistenden Person zum Arbeitgeber die zuständige Ausgleichkasse und übermittelt dieser den Fall.
5. Die Ausgleichskasse fragt beim Arbeitgeber die relevanten Angaben zur Berechnung und Auszahlung des Verdienstausfalls ab. Der Arbeitgeber meldet die benötigten Daten.
6. Die Ausgleichskasse berechnet den Erwerbsausfall und löst die Zahlung oder Gutschrift an den Arbeitgeber oder den Dienstleistenden aus.

Für andere Beschäftigungssituationen weicht das Verfahren leicht ab.

Überblick

Am Ende des Dienstes oder einer Abrechnungsperiode erhalten die Dienstleistenden mit dem neuen EO-Anmeldungsverfahren keine Meldekarte (EO-Anmeldung auf Papier) mehr ausgehändigt. Damit entfällt auch die Weiterleitung der Meldekarte an den Arbeitgeber. Der Verlust einer Meldekarte oder das Vergessen der Weiterleitung der Meldekarte sind nicht mehr möglich.

Stattdessen erhält der Dienstleitende eine Aufforderung (im Standardfall über SMS oder E-Mail, im Ausnahmefall via Post) seine persönlichen Angaben, Informationen zu Kindern und seinem Arbeitgeber oder seine relevante Beschäftigungs- oder Ausbildungssituation in einem EO-Portal zu bestätigen oder zu ergänzen. Die Anzahl Diensttage und alle den Sozialversicherungen bekannten Informationen sind bereits im System hinterlegt, so dass diese nicht wie heute durch den Dienstleistenden erfasst werden müssen. Die weiteren Schritte erfolgen im Hintergrund, die Auszahlung kann üblicherweise innert weniger Tage erfolgen.

Für den Zugang zum EO-Portal können die Dienstleistenden entweder Zugangsdaten der Portale der Dienstorganisationen verwenden (z. B. V-Login ) oder es erfolgt eine einmalige Registrierung für das EO-Portal. Eine Einführung in die Benutzung wird von den Dienstorganisationen gewährleistet, ein Supportangebot für die Benutzung des Portals wird sichergestellt.

Vorteile des neuen Verfahrens

Mit dem neuen Verfahren werden folgende Vorteile realisiert:

  • Die Abwicklung der EO-Anmeldung durch den Dienstleistenden kann digital, auf einem Mobiltelefon/Tablet oder dem Computer, erfolgen. Auf Wunsch steht im Ausnahmefall auch der Postweg weiter offen.
  • Informationen, die den zuständigen Behörden bereits bekannt sind, werden automatisiert ergänzt und müssen vom Dienstleistenden nur noch kontrolliert und nicht mehr eingegeben werden.
  • Der Verlust von Meldekarten auf Papier oder das Vergessen der Weiterleitung an die zuständige Stelle (z. B. den Arbeitgeber) entfallen.
  • Das Verfahren ermöglicht eine effiziente, qualitativ hochstehende Verarbeitung und verunmöglicht Fehler oder Missbräuche.

Weiterführende Informationen